Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

 

Laut dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg verfolgt der Sanierunngsfahrplan folgenden Zweck:

"Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan) ist ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.

 

Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) herangezogen werden."

 

Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan soll Ihnen als Eigentümer eine Perspektive für Ihr Gebäude aufzeigen, welcher die mitunter langfristigen Erfordernisse der Energieeinsparung in den Blick nimmt. Gleichzeitig werden die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt. Der Sanierungsfahrplan soll Sie für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.

Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung sowie Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung.

 

Der Sanierungsfahrplan der danach erstellt wird erfasst zum Einen umfassend die energetische Qualität des Gebäudes für den Ist-Zustand und zum Anderen für den Zielzustand. Der Zielzustand wird zuvor mit Ihnen erörtert. Um den Zielzustand zu erreichen werden Maßnahmenpakete vorgeschlagen. Der Sanierungsfahrplan umfasst bis zu fünf Maßnahmenpakete. Die Pakete werden mit Ihnen als Gebäudeeigentümer abgestimmt und an die Zukunftspläne des Unternehmens angepasst.

 

Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans benötige ich folgende Unterlagen:

  • Technische Daten des Gebäudes
  • Gebäudepläne
  • Energieverbräuche der letzten 36 Monate